Qualitätsmanagement
Das Qualitätsmanagement definiert mittel- und langfristige Ziele, die der ständigen Verbesserung und Weiterentwicklung der psychotherapeutischen Arbeit sowie der Praxisorganisation dienen.
Merkmale des Qualitätsmanagement in unserer Praxis zeigen sich wie folgt:
1. Prozesshaftes Verständnis mit kontinuierlicher Weiterentwicklung des eigenen Therapieansatzes
2. Verpflichtung zu regelmäßiger Fortbildung
3. Coaching des Praxisteams durch Anna Gamma (Leiterin des Lassalle-Instituts, Schweiz).
4. Regelmäßige Teamsitzungen
5. Entwicklung eines Führungsstils innerhalb der Praxisstruktur, orientiert am holarchischen Prinzip
6. Offener Dialog mit anderen Anbietern und Berufsgruppen des Gesundheitssystems
7. Beachtung von unternehmerischen Prinzipien bei der Praxisführung
8. Anwendung eines innovativen, computergestützten Dokumentationssystems, das auch Möglichkeiten bietet, körperpsychtherapeutische und kreative Methoden abzubilden
9. Kontinuierliche Verbesserung der Aussstattung/ Infrastruktur der Praxisräume
10. Engagement für die Gestaltung des Praxis-Umfeldes (z.B. Meesenplatz)
Die PraxisGemeinschaft Meesenring arbeitet zur Zeit an der Verwirklichung folgender Qualitätsziele:
1. Erarbeitung eines Aufklärungsbogens zur Information neuer KlientInnen über Risiken, Nebenwirkungen und Möglichkeiten von Psychotherapie bzw. Körperpsychotherapie
2. Erarbeitung eines schriftlichen Therapievertrages für Einzeltherapie
3. Anwendung eines Feed-back-Instrumentes zur Kontrolle der KlientInnen-Zufriedenheit
4. Bereitstellung eines Feed-back-Instrumentes für KlientInnen bei Therapieabbruch
Die PraxisGemeinschaft Meesenring hat folgende Grundsätze für die „Ethik der Berührung“ entwickelt:
Die Ethik der Berührung
Berührungsinterventionen können einen wichtigen Beitrag im Rahmen körperorientierter Psychotherapie liefern. Im Folgenden werden wir einige ethische Richtlinien beschreiben, denen wir uns persönlich in unserer therapeutischen Arbeit verpflichtet fühlen.
- Berührungsinterventionen werden nur dann angewendet, wenn die KlientIn dies ausdrücklich befürwortet.
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- Sie sind immer psychotherapeutisch motiviert.
- Sie sind Teil eines psychotherapeutischen Prozesses, der kognitive, emotionale und Verhaltensebenen mit einschließt.
- Sie können jederzeit durch die KlientIn beendet werden.
- Intimbereiche werden nicht berührt.
- Die Berührungsinterventionen sind nur auf die therapeutischen Bedürfnisse der KlientIn ausgerichtet (Abstinenzgebot).
- Gegenübertragungsgefühle werden kontinuierlich von der TherapeutIn reflektiert und gegebenenfalls in Intervision, Supervision oder Eigentherapie bearbeitet.
- Die TherapeutIn ist in der Lage, nicht nur empathisch zu sein für emotionale psychische Bedürfnisse, sondern auch auf körperliche (Berührungs-) bedürfnisse der KlientIn zu resonieren.
- Die TherapeutIn ist in der Lage, die KlientIn auf existentiellen und vegetativen Ebenen ihres Seins zu begleiten.
- Die TherapeutIn ist sich dessen bewusst, dass die Therapie und die Wahrnehmung der KlientIn durch das gesellschaftliche „Berührungsverbot“ (Anzieu) beeinflusst werden kann. Darum arbeitet sie darauf hin, mögliche innere Konflikte aufzulösen bzw. die KlientIn vor Konflikten zwischen der eigenen Erfahrung und der Bewertung von Außenstehenden zu bewahren.
- Möglicherweise mit therapeutischer Berührung einhergehende übertragungen, wie Abhängigkeitsgefühle oder sexuelle Gefühle werden psychotherapeutisch auf kognitiven und emotionalen Ebenen bearbeitet. Sie erfordern einen besonderen Fokus (Abstinenzgebot).
- Der therapeutische Rahmen ist so gestaltet, dass die Grenzen zwischen therapeutischer Behandlung und Privatleben unmittelbar deutlich sind.

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